AGB

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE PLATTFORM SPORTS FUTURE (HTTPS://SPORTS-FUTURE.DE/)

(Version 1.0 gültig ab 26.03.2021)

Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugang zu und die Nutzung der Sports-Future-Web-Plattform („Plattform“), die von der Sports Future Technologies GmbH, Seeweg 12, 12529 Schönefeld, Deutschland („SFT“) seinen Nutzern (jeweils „Nutzer“, SFT oder der Nutzer jeweils auch eine „Partei“ oder gemeinsam die „Parteien“) unter der Adresse https://sports-future.de zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung der Plattform unterliegt ausschließlich diesen Nutzungsbedingungen und den in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich erwähnten weiteren Dokumenten. Der Text dieser Nutzungsbedingungen in seiner aktuellen Fassung ist stets über die Plattform abrufbar, für ältere Fassungen stellen Sie bitte eine entsprechende Anfrage an SFT per E-Mail.

1. GEGENSTAND

1.1 Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Gewährung von Zugang und entsprechenden Nutzungsrechten an der Plattform, um den Nutzern die Nutzung der Plattform und deren Funktionen zu ermöglichen. Die Plattform dient der Mitglieder-, Sportler-, Trainings- und Anwesenheitsverwaltung in Sportvereinen.
1.2 Die Funktionen der Plattform umfassen solche, die jedem Nutzer offenstehen („Basis-Funktionen“, vgl. Ziffer 2.2), solche, die ausschließlich Sportvereinen („Vereine“) offenstehen („Vereins-Funktionen“, vgl Ziffer 2.3), solche, die den Vereins-Mitgliedern („Mitglieder“) nach kostenfreier Freischaltung durch die Vereine zugänglich sind („optionale Funktionen“, vgl. Ziffer 2.4) und zusätzliche Mehrwert-Funktionen („Premium-Funktionen“, vgl. Ziffer 3), die eine vorherige entgeltliche Buchung durch die Vereine erfordern.
1.3 SFT ist jederzeit berechtigt, Änderungen an der Plattform oder den Funktionen vorzunehmen oder diese Bedingungen abzuändern, einschließlich der vollständigen Einstellung des Plattform-Angebots.
1.4 Im Falle von erheblichen Änderungen an der Plattform oder den Funktionen (d.h. solche Änderungen, die bestehende Funktionen erheblich zulasten des Nutzers einschränken oder ändern) oder diesen Nutzungsbedingungen wird SFT den Nutzer mit einer Frist von 15 Tagen hierüber informieren. Etwaige Änderungen gelten verbindlich für die Nutzer, sofern diese nicht innerhalb dieser Frist den Änderungen schriftlich widersprechen oder die Plattform nach Ablauf der Frist weiterhin nutzen. Auf diese Folge wird SFT den Nutzer gemeinsam mit der Ankündigung der Änderung hinweisen. Sollte der Nutzer der Änderung widersprechen, steht SFT ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu, dass SFT die Plattform bzw. die Funktionen ohne die Änderung nicht mehr mit vertretbarem Aufwand anbieten kann.

2. FUNKTIONUMFANG DER PLATTFORM

2.1 Der jeweilige Umfang der Funktionen ergibt sich aus diesen oder gesondert über die Plattform abgeschlossenen Nutzungsbedingungen und entsprechenden Beschreibungen der Funktionen auf der Plattform.
2.2 Basis-Funktionen beinhalten den Zugang zur Plattform für alle Nutzer, das Vornehmen von Veränderungen am eigenen Nutzerprofil sowie die Möglichkeit, bei bestehender Vertretungsberechtigung einen Verein anzulegen.
2.3 Vereins-Funktionen beinhalten z.B. die Möglichkeit, Datensätze mit den Daten einer begrenzten Zahl von Vereinsmitgliedern anzulegen und ihnen Zugriff auf bestimmte Funktionen der Plattform zu gewähren, Premium-Funktionen zu buchen und Änderungen und Einstellungen im Bereich des Vereins auf der Plattform vorzunehmen. Vereins-Funktionen können im freien Ermessen der SFT erweitert oder beschränkt werden und durch die Buchung von Premium-Funktionen erweitert werden.
2.4 Der Umfang der optionalen Funktionen ergibt sich aus den vom Verein für das jeweilige Mitglied freigeschalteten Funktionen, inklusive gegebenenfalls vom Verein gebuchter und für das Mitglied freigeschalteter Add-ons (vgl. Ziffer 3.1).

3. PREMIUM-FUNKTIONEN

3.1 SFT kann nach eigenem Ermessen durch einen zusätzlichen Vertragsschluss und gegen Vergütung zusätzliche Funktionen oder Features innerhalb der Funktionen auf der Plattform anbieten. Premium-Funktionen können insbesondere
  • die Zahl der Mitglieder erhöhen, die ein Verein verwalten kann („Pakete“)
  • dem Verein zusätzliche Funktionen zur Freischaltung und Nutzung für die Mitglieder zur Verfügung stellen („Add-ons“).
Umfang und Inhalt der einzelnen Premium-Funktionen ergeben sich aus der Beschreibung auf der Buchungsseite.
3.2 Der Verein kann jeweils ein Paket und eine beliebige Anzahl verfügbarer Add-ons buchen. Hierfür ist ein separater Vertragsschluss zwischen SFT und dem Verein erforderlich. Auf Verträge über Premium-Funktionen finden diese Nutzungsbedingungen Anwendung, vorbehaltlich abweichender Regelungen in besonderen Nutzungsbedingungen für Premium-Funktionen, die gegebenenfalls ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten.
3.3 Premium-Funktionen sind nur gegen Entgelt nutzbar. SFT wird den Verein auf den Umfang und die Inhalte der Premium-Funktionen sowie entsprechende Entgelte und ergänzende Nutzungsbedingungen hinweisen, sobald eine Premium-Funktion verfügbar ist, sowie gesondert auf der jeweiligen Buchungsseite.

4. NUTZUNG DER PLATTFORM

4.1 Das Zugangs- und Nutzungsrecht beschränkt sich grundsätzlich auf die Plattform in dem bei Vertragsschluss bestehenden Zustand. SFT kann jedoch nach eigenem Ermessen Funktionen hinzufügen oder anbieten, die im Falle der Freischaltung durch den Verein Teil des Nutzungsvertrages werden, wobei gegebenenfalls ergänzende Nutzungsbedingungen gelten. Der Nutzer ist selbst für den technischen Zugang zu der Plattform (insbesondere hinreichend schnelle Internet-Verbindung) verantwortlich. Um eine bestmögliche Darstellung der Inhalte auf der Plattform zu gewährleisten, ist ein aktueller Webbrowser (z.B. Chrome oder Safari) erforderlich.
4.2 Ein Nutzer, der für einen Sportverein im Sinne der §§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vertretungsberechtigt ist, kann über die Plattform einen Verein anlegen. Vorraussetzung für das Anlegen eines Vereins ist, dass der vertretungsberechtigte Nutzer im Namen des Vereins (a) diesen Nutzungsbedingungen oder gegebenenfalls weiteren geltenden Nutzungsbedingungen zustimmt, (b) einen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Vereins gemäß Art. 28 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (EU Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“) im Rahmen abschließt, sowie (c) die Bestätigung der Vertretungsberechtigung durch den Nutzer. SFT behält sich das Recht vor, generell oder als Stichprobe im Einzelfall, zukünftig die erfolgreiche vorherige Validierung der Vertretungsberechtigungs des den Verein anlegenden Nutzers durch SFT zur Voraussetzung der Anlage eines Vereins zu machen, oder bei einer nachträglichen negativen Validierung die Vereins-Funktionen unverzüglich zu sperren und die Anlage des Vereins rückgängig zu machen. In Fällen der vorherigen Validierung informiert SFT den Nutzer über diese Voraussetzung im Prozess der Anlage des Vereins. Bei einer nachträglichen negativen Validierung wird SFT den Nutzer per E-Mail über die sofortige Sperrung der Vereinsfunktionen und deren Gründe informieren und dem Nutzer vor einer endgültigen Rücknahme der Anlage des Vereins einen angemessenen Zeitraum zur Stellungnahme gewähren.
Einem Sportverein stehen juristische Personen und Gesellschaften, die einen Zweck verfolgen, der dem eines Sportvereins vergleichbar ist, gleich. Über die Vergleichbarkeit des Zwecks entscheidet SFT im freien Ermessen. SFT behält sich das Recht vor, die Anlage eines Vereins durch einen Nutzer ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn eine Validierung der Vertretungsberechtigung des Nutzers nicht erfolgen konnte. Nach erfolgreicher Anlage eines Vereins wird ein separater Nutzungsvertrag zwischen SFT und dem jeweiligen Verein geschlossen. Der vertretungsberechtigte Nutzer kann die Vereins-Funktionen im Namen des Vereins nutzen, dieser kann insbesondere anderen Nutzern im gebuchten Umfang Rollen zuweisen, z.B. als Trainer, Manager oder Mitglied.
4.3 SFT übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit optionaler Funktionen für die Mitglieder, deren Freischaltung für das Mitglied der Verein nicht gewährt oder entzogen hat.
4.4 Der Nutzer und die Vereine sind dazu verpflichtet, die Plattform und die Funktionen ausschließlich für die in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Insbesondere ist jegliche Nutzung untersagt, die zu einem Schaden an der Plattform, SFT, anderen Nutzern oder Dritten führen kann oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen behält SFT sich das Recht vor, den entsprechenden Nutzer oder Verein zu sperren bis sichergestellt ist, dass keine weiteren Verletzungen begangen werden, oder außerordentlich zu kündigen.
4.5 Unbeschadet der Verpflichtungen aus Ziffer 4.4 haftet der Nutzer oder Verein für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, die unter seinem Account begangen wurden (gleich ob durch autorisierte Angestellte oder Dritte), wie für eigenes Verschulden.
4.6 Ein Nutzer-Account ist nicht auf Dritte übertragbar und alle Rechte an dem Account erlöschen mit der Beendigung des Nutzungsvertrages. Sofern der vertretungsberechtigte Nutzer, der einen Verein angelegt hat, nicht mehr für diesen Verein vertretungsberechtigt ist, muss er gegenüber SFT seinen Nachfolger benennen, der nach Validierung die Vereins-Funktionen verwalten kann. Voraussetzung ist, dass der nachfolgende Vertreter einen eigenen Nutzer-Account hat.
4.7 Die Plattform ist Eigentum von SFT und SFT hält sämtliche Nutzungsrechte an der Plattform. Der Nutzer bzw. Verein ist für die Dauer des Nutzungsvertrages auf nicht exklusiver Basis zur Nutzung der Plattform und der jeweils zur Verfügung gestellten Funktionen berechtigt, sofern dies im Einklang mit den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder gesondert abgeschlossener Nutzungsbedingungen geschieht. Der Nutzer bzw. Verein ist insbesondere nicht dazu berechtigt, die Plattform zu Zwecken zu nutzen, die dazu geeignet sind, SFT zu schädigen oder den Betrieb der Plattform auszunutzen oder zu gefährden.

5. VERTRAGSSCHLUSS UND LAUFZEIT

5.1 Der Vertrag zur Nutzung der Plattform kommt für den Nutzer mit Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen bei Abschluss der Registrierung seines Nutzer-Accounts durch das Aktivieren des entsprechenden Auswahlkästchens auf der Registrierungsseite („Hiermit akzeptiere ich die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der SF-Plattform“) und einen Klick auf den Button „Registrieren“ zustande. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Löschung seines Accounts kündigen. SFT kann die Nutzungsverträge der Nutzer jederzeit kündigen, wenn SFT sich dazu entscheidet, die Plattform nicht länger anzubieten.
Sofern ein vertretungsberechtigter Nutzer einen Verein anlegt, kommt – gegebenenfalls unter der zusätzlichen Voraussetzung einer vorherigen Validierung durch SFT gemäß Ziffer 4.2 der Vertretungsberechtigung ein Nutzungsvertrag zwischen Verein und SFT zustande. Außerhalb der Premium-Funktionen (vgl. Ziffer 5.2 ff.) kann der vertretungsberechtigte Nutzer den Vertrag für den Verein jederzeit durch Löschen des Vereins kündigen.
5.2 Der vertretungsberechtigte Nutzer gibt mit der Auswahl der entsprechenden Premium-Funktion(en), der Auswahl der Vertragslaufzeit und dem Klick auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot für den vertretenen Verein zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages ab. Der Vertrag kommt durch den Zugang einer Bestätigungs-E-Mail von SFT an den Verein zustande. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Die dem Vertragsschluss zugrundeliegenden Nutzungsbedingungen stehen dem Verein auf der Buchungsseite zum Download zur Verfügung.
5.3 Ein Vertrag über Premium-Funktionen läuft vorbehaltlich einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung durch eine der Parteien oder einem Upgrade oder Downgrade gemäß Ziffer 5.4 nach Wahl des Vereins für einen Zeitraum von einem Monat („Monatsabo“) beziehungsweise einem Jahr („Jahresabo“) und verlängert sich automatisch um weitere Einmonats- bzw. Einjahreszeiträume, sofern er nicht bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird („Kündigungsfrist“).
5.4 Ein Verein kann aus einem laufenden Monatsabo jederzeit zu einem Jahresabo wechseln („Upgrade“), indem er gemäß der Beschreibung in Ziffer 5.2 aus einem laufenden Monatsabo heraus ein Jahresabo abschließt. Bucht der Verein ein Upgrade, so endet das Monatsabo automatisch mit Ablauf desselben Tages, ohne dass es einer gesonderten Kündigung oder der Einhaltung der Kündigungsfrist bedarf, und das Jahresabo beginnt unmittelbar nach Ende des Monatsabos. Die für das laufende Monatsabo geschuldete Vergütung wird dem Verein pro rata in Rechnung gestellt bzw., sollte eine Rechnung über die volle Monatsvergütung bereits gestellt sein, der Differenzbetrag mit der Vergütung für das Jahresabo verrechnet.
Der Verein kann aus einem laufenden Jahresabo in ein Monatsabo wechseln, indem er gemäß der Beschreibung in Ziffer 5.2 aus einem laufenden Jahresabo heraus ein Monatsabo abschließt („Downgrade“). Ein Downgrade entspricht einer ordentlichen Kündigung des Jahresabos mit gleichzeitiger Neubuchung eines Monatsabos, das unmittelbar im Anschluss an die Vertragslaufzeit des gekündigten Jahresabos beginnt. Zur Klarstellung: Hat sich die Vertragslaufzeit des Jahresabos bereits automatisch verlängert, beginnt das Monatsabo im Anschluss an den erneuten Einjahreszeitraum.
5.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht für SFT insbesondere dann, wenn der Nutzer der Plattform vorsätzlich Schaden zufügt, gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt, die Plattform für andere als die in diesen Nutzungsbedingungen erlaubten Zwecke nutzt oder SFT den Betrieb der Plattform einstellt.

6. FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Entgelte für Premium-Funktionen werden jeweils zu Beginn einer neuen Abo-Zeitraumes fällig. SFT stellt dem Verein spätestens mit Beginn jedes Abo-Zeitraumes eine entsprechende Rechnung in elektronischer Form.
6.2 Im Falle des Verzugs des Vereins ist SFT berechtigt, gebuchte Premium-Funktionen zu sperren, inklusive, aber nicht beschränkt auf Zugriffsmöglichkeiten der Mitglieder auf optionale Funktionen. SFT wird den Verein auf diese Folge seines Zahlungsverzugs in einer Mahnung hinweisen, welche per E-Mail an die vom Verein zuletzt genannte E-Mail-Adresse versandt wird. Ist die Mahnung per E-Mail nicht zustellbar, ist SFT berechtigt, den Zugang sofort vorläufig zu sperren. Im Falle des Verzugs des Vereins besteht die Zahlungspflicht des Vereins trotz gesperrter Premium-Funktionen fort.
6.3 Dem Verein stehen die auf der Plattform angebotenen Zahlungsbedingungen zur Verfügung.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

7.1 SFT unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um eine möglichst ununterbrochene Erreichbarkeit der Plattform und Funktionsfähigkeit der Funktionen zu gewährleisten. Aufgrund der technischen Struktur des Internets kann SFT aber nicht zusichern, dass die Plattform rund um die Uhr erreichbar ist und dass sie bzw. die Funktionen für den Nutzer uneingeschränkt nutzbar ist/sind. SFT bemüht sich, die Einschränkungen der Nutzbarkeit so gering wie möglich zu halten. Von Zeit zu Zeit kann es erforderlich sein, die Plattform aus Wartungsgründen für einen für die Durchführung der Wartungsarbeiten angemessenen Zeitraum vom Netz zu nehmen, um die langfristige Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Sofern steuerbar, wird SFT den Nutzer rechtzeitig über die Wartungszeiträume informieren. Im Falle der Anzeige der Nichterreichbarkeit oder von sonstigen Fehlern der Plattform oder einzelner Funktionen durch den Nutzer wird SFT sich bemühen, die Störung schnellstmöglich zu beseitigen. Weitere Ansprüche des Nutzers im Zusammenhang mit der fehlerhaften Zurverfügungstellung der Plattform oder mangelnder Funktionsfähigkeit bestehen nicht (vorbehaltlich etwaiger Schadenersatzansprüche im Falle eines Verschuldens von SFT im Umfang gemäß Ziffer 7.3).
7.2 Sollten Premium-Funktionen für eine nicht unerhebliche Zeit nicht fehlerfrei nutzbar sein (Wartungszeiten gemäß Ziffer 7.1 ausgenommen), ist das für diese Premium-Funktionen anfallende Entgelt in angemessenem Verhältnis zu dem Zeitraum, in dem Beeinträchtigungen bestanden, sowie unter Berücksichtigung der Schwere der Beeinträchtigungen, zu kürzen.
7.3 Die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften (gleich welchen Rechtsgrunds) von SFT und seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf Schäden
  1. die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SFT, deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  2. an Leib, Leben oder Gesundheit oder
  3. die auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Im letzteren Fall ist die Haftung jedoch bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war.
Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung erforderlich gewesen wäre. Der Nutzer ist für eine entsprechende Datensicherung selbst verantwortlich.

8. FREISTELLUNG

Der Nutzer bzw. der Verein wird SFT von allen Schäden, Ansprüchen Dritter und sonstigen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) freistellen, die SFT daraus entstehen, dass der Nutzer seine Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen verletzt.

9. DATENSCHUTZ

9.1 SFT verarbeitet im Rahmen der Bereitstellung der Plattform personenbezogene Daten der Nutzer in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Details zu den Arten und Zwecken der verarbeiteten Daten, mit wem diese geteilt werden, wann sie gelöscht werden und welche Rechte der betroffenen Personen bestehen, finden Sie in der Datenschutzerklärung für die Plattform, die auf der Plattform abgerufen werden kann.
9.2 SFT verarbeitet ferner personenbezogene Daten im Auftrag der Vereine („Mitgliederdaten“). Hinsichtlich der Mitgliederdaten sind die Vereine selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. SFT hat hinsichtlich der Verarbeitungen der Mitgliederdaten Auftragsverarbeitungsverträge im Sinne des Art. 28 Abs. 3 DSGVO mit den Vereinen abgeschlossen. Die Vereine verpflichten sich gegenüber SFT, bei der Verarbeitung der Mitgliederdaten geltendes Datenschutzrecht zu beachten.
9.3 SFT kann personenbezogene Daten, insbesondere auch die Nutzung der Plattform, in anonymisierter bzw. aggregierter Form auswerten und für seine Geschäftszwecke (insbesondere zur Verbesserung der Plattform) nutzen.

10. SONSTIGES

10.1 Auf diese Nutzungsbedingungen und deren Auslegung ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Handelt es sich beim Nutzer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar.
10.2 Sollten Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ergänzungsbedürftige Lücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere, im wirtschaftlichen Erfolg ihr nach Möglichkeit gleichkommende, wirksame Bestimmung zu ersetzen.
10.3 Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE eine Plattform für die Online-Schlichtung von Streitigkeiten für Verbraucher zur Verfügung. Wir sind jedoch nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem solchen Verfahren teilzunehmen.